Führungszeugnis

Das Präventionskonzept des deutschen Kontingents zum Roverway 2024 sieht vor, dass alle Teilnehmenden und ISTs ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis (eFZ) vorlegen müssen.

In Kürze was du tun musst:

  1. Verfahren zur Beantragung des eFZ für deinen Verband nachlesen
  2. Bestätigung zur Beantragung über deinen Verband beantragen (DPSG) /bzw. automatisch erhalten (alle anderen Verbände)
  3. Zum Einwohnermeldeamt gehen und eFZ beantragen
  4. Nach dem Verfahren deines Verbandes in deiner Bundeszentrale einreichen
  5. Fertig, wir überprüfen bei deinem Verband am 30.03.2024 ob ein eFZ vorliegt

Hier die Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um das eFZ:

Wie funktioniert das für BDP, BMPPD, PSG und VCP?

Nach der Anmeldung erhaltet ihr, falls nicht bereits ein Führungszeugnis hinterlegt ist, von eurer Bundeszentrale eine „Bestätigung der ehrenamtlichen Tätigkeit“. Mit dieser Bestätigung könnt ihr kostenlos im Einwohnermeldeamt ein eFZ beantragen. Dieses schickt ihr dann bis zum 30.03.2024 an die jeweilige Bundeszentrale zurück. Wir überprüfen, dann bei deinem Verband ob ein eFZ dort vorliegt.

Wie funktioniert das für die DPSG?

Damit ihr das eFZ kostenlos beim Einwohnermeldeamt bekommt, müsst ihr euch die „Bestätigung der ehrenamtlichen Tätigkeit“ bei der DPSG besorgen.
Die Bescheinigung bekommt ihr online bei der NAMI (Namentliche Mitgliedermeldung) unter https://nami.dpsg.de. Zur Anmeldung dort benötigt ihr zunächst eure Mitgliedsnummer, die ihr zum Beispiel auf dem Adressaufkleber der „Zeltgeflüster/Querfeldein“ findet, oder ihr fragt euren StaVo / NAMI-Admin danach. Wenn ihr euch noch nie bei der NAMI angemeldet hattet, könnt ihr mit eurem Geburtsdatum, einen Zugang beantragen.
Danach seht ihr die NAMI-Übersichtsseite, wichtig ist hier nur der Knopf „Führungszeugnisse“ oben rechts auf der Seite (siehe Bild).

Mit einem Klick auf „Antragsunterlagen“ könnt ihr euch die Bescheinigung herunterladen – zusammen mit der Einverständniserklärung, dass der Mitgliederservice der DPSG das eFZ lesen darf.

Mit der ausgedruckten Bescheinigung der DPSG und eurem Personalausweis könnt ihr nun beim Einwohnermeldeamt das eFZ beantragen. Die Ausstellung des Zeugnisses dauert etwa ein bis zwei Wochen.

Wenn ihr das eFZ erhalten habt, schickt ihr es zusammen mit der unterschriebenen „Einverständniserklärung zur Einsichtnahme“ (steht zusammen mit Ehrenamtsbescheinigung in NAMI zum Download) an den DPSG Bundesverband – die Adresse ist auf die Erklärung mit abgedruckt. Das Bundesamt prüft dann, ob relevante Einträge vorhanden sind und kurze Zeit später erhaltet ihr eine eMail mit der Nachricht, dass die Einsichtnahme erfolgt ist. Das Führungszeugnis wird beim Mitgliederservice vernichtet, ihr könnt aber eine Bescheinigung in NAMI wieder abrufen (und für andere DPSG Veranstaltungen nutzen).

Für das Roverway braucht ihr hier nichts mehr zu tun. Wir prüfen am 30.03.2024, ob ein Führungszeugnis vorliegt.

Was ist ein eFZ?

Ein eFZ ist ein erweitertes Führungszeugnis. Es beinhaltet alle Kinder- und Jugendschultzrelevanten Verurteilungen.

Warum muss ich ein eFZ vorlegen?

Das eFZ ist ein Element in unserem Schutzkonzept. Wir wollen verhindern, dass Personen, die wegen sexueller Übergriffe vorbestraft sind, Kontakt mit Kindern, Jugendlichen und anderen Teilnehmenden haben. Wir wollen das Roverway zu einem sicheren Ort für Alle machen und einen höchstmöglichen Schutz vor Gewalt und Missbrauch schaffen.

Wie bekomme ich ein eFZ?

Du kannst es bei deinem Einwohnermeldeamt kostenfrei beantragen. Hierzu brauchst du nur eine Bestätigung deines Verbandes. Beachte hierzu das Verfahren innerhalb deines Verbandes.

Wo reiche ich das eFZ ein?

Du reichst das eFZ zur Einsichtnahme in der Bundeszentrale deines Verbandes ein. Diese übernehmen die Einsichtnahme und Verwaltung für uns. Im Anhang findest du das Vorgehen je nach deiner Verbandszugehörigkeit. Bitte schau dir dieses genau an und reiche das eFZ nach diesem Ablauf ein.

Du hast das eFZ bereits in deiner Bundeszentrale eingereicht?

Dann musst du vorerst nichts weiter tun. Bitte beachte aber die Gültigkeit deines eFZ und prüfe sie gegebenenfalls nochmal.

Wie alt darf mein eFZ sein?

Bei Neueinreichung darf das eFZ nicht älter als 6 Monate sein. Liegt das eFZ bereits in deiner Bundeszentrale vor, hat es eine Gültigkeit von 5 Jahren. Ist es also länger als fünf Jahre her, dass du dein eFZ hinterlegt hast? Dann kümmere dich bitte um eine Neueinreichung.

Noch Fragen?

Dann schreib uns unter: roverway@rdp-bund.de