Schulbefreiung und Sonderurlaub auf der Arbeit

Schulbefreiung

Ihr habt zum Zeitpunkt des Roverways noch keine oder nur teilweise Ferien? Es gibt die Möglichkeit bei eurer Schulleitung eine Schulbefreiung zu beantragen. Damit nicht jede*r sich einzeln die Arbeit hat, so eine Befreiung zu schreiben, haben wir für euch Vorlagen erstellt, mit welchen ihr dann selbst diese beantragen könnt.

Die ganzen Dokumente dazu findest du hier: https://roverway.de/schulbefreiung/

Freistellung von der Arbeit

Du bist beim Roverway als IST dabei und trägst so dazu bei das Roverway zu einer unvergesslichen Veranstaltung zu machen? Vielen Dank dafür! Dieses Engagement würdigt auch der Gesetzgeber und hat entschieden, dass du für das ehrenamtliche Engagement zum Zwecke der Jugendhilfe freigestellt werden musst. (Es sei denn betriebliche Gründe sprechen dagegen) Die Länge der Freistellung unterscheidet sich hierbei von Bundesland zu Bundesland. In der Regel ist die Freistellung unbezahlt. Wir sind gerade am klären in wie fern es möglich ist einen Teil des ausgefallenen Lohns zu erstatten.

Diesen Sonderurlaub kannst du selbst bei deinem Arbeitgeber (oft formlos) beantragen. Wenn du hierfür eine Bestätigung brauchst, dass du beim Roverway ehrenamtlich dabei bist, dann melde dich gerne bei uns. Bitte gib hierfür alles an, was auf dieser Bestätigung stehen soll.

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Hier findest du eine Liste an dir zustehenden Sonderurlaubstagen pro Jahr bei einer Vollzeitbeschäftigung:
Baden-Würtemberg: 10 Tage
Bayern: 15 Tage
Berlin: 12 Tage
Brandenburg: 10 Tage
Bremen: 12 Tage
Hamburg: 12 Tage
Hessen: 12 Tage
Mechlenburg-Vorpommern: 5 Tage (mit Verdienstausfall)
Niedersachsen: 12 Tage
Nordreihn-Westfalen: 8 Tage
Rheinland-Pfalz: 12 Tage
Saarland: 10 Tage
Sachsen: 12 Tage
Sachsen-Anhalt: 12 Tage
Schleswig-Holstein: 12 Tage
Thüringen: 10 Tage

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